Bürgerbeteiligung: Fahrradzone östlich der Münchner Straße

Fahrradzone östlich der Münchner Straße
Sagen Sie uns Ihre Meinung bis 07.08.2024:

Das Gebiet Zum Krebsenbach, Rosenstraße, Nelkenstraße und Tulpenstraße ist derzeit eine Zone 30.

Der Einmündungsbereich Veilchenstraße/Zum Krebsenbach/Rosenstraße wird als Gefahrenpunkt eingestuft. Hier quert jeden Morgen ein Fahrradpulk von Schülern, hauptsächlich Richtung Gymnasium die Straße Zum Krebsenbach. Aber auch in der Gegenrichtung frequentieren Grundschüler die Kreuzung in Richtung Schule am Theresianumweg.

Aus diesem Grund soll dort eine Fahrradzone ausgewiesen und die Fahrstrecke der Schüler bevorrechtigt werden. Neben der Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr ergibt sich als Nebeneffekt, dass die Fahrradzone auf den Anliegerverkehr beschränkt werden kann. Damit wird das Befahren und Parken nur noch für Bewohner und Anlieger ermöglicht.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  1. Fahrradzone im Bereich Zum Krebsenbach, Rosenstraße, Nelkenstraße und Tulpenstraße.
    (blaue Markierung)
  2. Bevorrechtigung der Radfahrer auf der Wegeverbindung Veilchenstraße – Rosenstraße, gegenüber der Straße Zum Krebsenbach durch Vorfahrtbeschilderung und Rotmarkierung.
  3. Die Rosenstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Tulpenstraße, Radfahrer dürfen auch in der Gegenrichtung fahren.
  4. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung mit Radfahrer in Gegenrichtung frei, sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der vorhandenen geringen Fahrbahnbreite, Ausweichstellen zu schaffen, was eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten auf 10 Stellplätze erforderlich macht.

Wichtig zu wissen: wie bei Straßenplanungen üblich, müssen viele örtliche Zwänge und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Klar ist, dass nicht alle individuellen Belange und Wünsche realisiert werden können. Dennoch ist es der Stadt Fürstenfeldbruck wichtig zu wissen, wie die Anwohnenden und Verkehrsteilnehmenden über die Planung denken.


Weitere Schritte:

  1. Wenn die Anwohner den Planungen mehrheitlich zustimmen, soll diese am 2. Oktober im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau beschlossen werden. Geplant ist, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, die Maßnahme noch in diesem Jahr zu realisieren.
  2. Wenn es zu keiner mehrheitlichen Zustimmung kommen sollte, wird die Planung als Pilotprojekt für die Dauer eines Jahres angeordnet. Im Nachgang wird ausgewertet, welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit der Radler und die verkehrliche Situation im Gebiet zu beobachten waren.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage.

Hier finden Sie das Ergebnis:

  • 172 Teilnehmer haben sich an der Umfrage beteiligt.
  • Wie im Detail abgestimmt wurde, sehen Sie in der unten stehenden Grafik.

Wie geht es nun weiter?

Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau am 2.10.2024 wird die Umsetzung als einjähriger Pilotversuch zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Wird die Pilotphase beschlossen, ist nach einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahme geplant. Das Ergebnis wird im Ausschuss vorgestellt und darüber entschieden, ob die Fahrradzone fortgeführt wird.