Region und räumliches Umfeld

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat zum Ziel, Bayern und seine unterschiedlichen Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei werden Kriterien der Nachhaltigkeit, Ökonomie, Ökologie, Soziales und Kulturelles berücksichtigt.

Die übergeordnete Landesplanung ist Grundlage für die kommunale Planung. Die Kommunen sind dabei gesetzlich dazu verpflichtet, bei ihren Entwicklungen (inhaltlich wie kartografisch) die Ziele aus dem LEP zu berücksichtigen.

Räumliche Entwicklungsstrategie Landkreis Fürstenfeldbruck (RES)

Die 2017 erschienene räumliche Entwicklungsstrategie (RES) für den Landkreis Fürstenfeldbruck wurde gemeinsam von insgesamt 16 Landkreisgemeinden in Auftrag gegeben – u. a. von der Stadt Fürstenfeldbruck, der Stadt Olching, der Gemeinde Emmering und der Gemeinde Maisach.

Sie definiert Ziele und konkrete Handlungsempfehlungen für die zukünftige räumliche Entwicklung im Landkreis. Die RES bildet damit auch eine wertvolle, aber unverbindliche Grundlage für die weiteren Planungen des Fliegerhorst-Areals.

Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) Strategieplan 2040

Hinsichtlich des Fliegerhorstes kommt die RES zu dem Schluss, dass dessen Konversion eine einzigartige Chance, aber auch Herausforderung für den gesamten Landkreis ist. Das Areal kann demnach ein attraktiver, interkommunal entwickelter Arbeits- und Wohnstandort und zu einer starken Mitte des Landkreises werden.

Prägendes Ortsbild

Über 200 Gebäude aus unterschiedlichen Bau-Epochen prägen als bedeutsame Zeitzeugen das Areal und schaffen eine eigene Identität.

Die besondere Herausforderung besteht nun darin, insbesondere die denkmalgeschützten Gebäude sinnvoll in das neue moderne Stadtquartier zu integrieren, so dass auch eine Verbindung zur Geschichte des Geländes sichtbar bleibt.

Denkmalschutz auf dem Fliegerhorst

2016 wurde das Areal von Dr. Matthias Wieser vom Büro für Bauforschung, Gebäudeinstandsetzung und Denkmalpflege untersucht. Knapp 50 Prozent der Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung

Auf dem Gelände sind sowohl Kampfmittel als auch Altlasten aufgrund der militärischen Nutzung wahrscheinlich. Die Kampfmittel müssen vor Baubeginn restlos beseitigt werden. Für die Altlasten wird ein Sanierungsplan erstellt.

Altlastensanierung

Die Beseitigung der Altlasten erfolgt dabei nach einem einheitlichen, strukturierten Prozess.

Derzeit wird eine orientierende Untersuchung durchgeführt. Bezüglich der Kostenübernahme für die notwendige Altlastensanierung wird die Stadt Fürstenfeldbruck mit der derzeitigen Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verhandeln.