Energetische Sanierung des Gebäudebestands

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in verbindung mit erhöhung des baurechts d.h. grz gfz im es für eigentümer auch attraktiv zu machen nachzuverdichten und energetisch zu sanieren, dabeigentrifizierung durch altmieterschutz vermeiden

Eigentum verpflichtet. Es ist Sache der Eigentümer ggf. ihren Bestand zu sanieren. Keine Förderungen ausweisen.

Städtische Altbauten dabei nicht vergessen!

Städtische Altbauten dabei nicht vergessen

Die Sanierungen sollten gezielt gefördert werden, damit die Bevölkerung diese auch zeitnah durchführt/durchführen kann

man könnte sehr günstig sehr viel Energie einsparen wenn man das gebäudeheizmanagement im Griff hätte.
in vielen öffentlichen Gebäuden kann man die Heizung nicht individuell abdrehen und muss dann die Fenster öffnen..
hier wird so viel zum Fenster rausgeheizt