Kommunale Wärmeplanung: Gemeinsam die Wärmewende gestalten
Die Stadt Fürstenfeldbruck hat im April dieses Jahres mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) begonnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die zukünftige Wärmeversorgung unserer Stadt nachhaltig, klimafreundlich und bezahlbar zu gestalten. Für die Begleitung und Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens wurde das spezialisierte Dienstleistungsunternehmen con|energy consult GmbH beauftragt.
Das Projekt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umweltfreundlicheren und zukunftsfähigen Energieversorgung der Stadt Fürstenfeldbruck.
Die Kommunale Wärmeplanung verfolgt mehrere wichtige Ziele:
- Erhöhung der Energieeffizienz: Durch den Einsatz moderner Technik und optimierter Prozesse soll der Energieverbrauch der Wärmeversorgung reduziert werden.
- Förderung erneuerbarer Energien: Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll gesteigert werden, um den CO2-Ausstoß zu verringern.
- Sicherung der Wärmeversorgung: Eine stabile und bezahlbare Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger steht im Mittelpunkt.
- Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete: Verschiedene Gebiete der Stadt werden nach ihrer zukünftig wahrscheinlichen Wärmeversorgungsart (z. B. zentral, dezentral versorgt) eingeteilt und im Wärmeplan ausgewiesen. Für jedes Haus in Bruck soll im Endergebnis ein Vorschlag für eine nachhaltige Heizlösung vorliegen.
Das Projekt soll im Frühjahr 2027 fertiggestellt sein.
Im Folgenden finden Sie ein FAQ mit den wichtigsten Fragen zur Wärmeplanung.
Im Herbst 2026 wird hier auf den Brucker Stadtgesprächen ein Beteiligungsformat stattfinden, bei dem sich interessierte Bürgerinnen und Bürger einbringen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
In der kommunalen Wärmeplanung beschreibt die Stadt Fürstenfeldbruck ihre Strategie zur Umstellung der Wärmeerzeugung von hauptsächlich fossilen auf klimafreundliche Energieträger bis zum Jahr 2035. Mit dieser Planung erhalten u. a. Bürger:innen und Unternehmen einen klaren Ausblick, wie sie ihr Zuhause oder Unternehmen in Zukunft umweltschonend, kostengünstig und gesetzeskonform beheizen bzw. Prozesswärme erzeugen können.
Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer Kommune dar. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümer:innen, in welchen Gebieten der Kommune sich eine dezentrale bzw. zentrale Wärmeversorgung eigne (z.B. Fernwärmeanschluss oder Wärmepumpe).
Die KWP besteht im Wesentlichen aus sechs Schritten:
- In der Bestandsanalyse wird die aktuelle Wärmeversorgung im ganzen Gebiet der Kommune erfasst und kartiert.
- In der Potenzialanalyse werden Quellen für die Erzeugung von Erneuerbarer Wärme bzw. Abwärme erfasst und verortet.
- Auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenariorahmen entwickelt sowie Zielszenarien für die Entwicklung der Wärmeerzeugung in Fürstenfeldbruck bis zum Jahr 2035 simuliert.
- Die Ergebnisse der Simulation werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren in der Stadt Fürstenfeldbruck (z. B. Bürger:innen, Stadtwerke & Netzgesellschaft, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen etc.) in moderierten Prozessen (sogenannte „Akteursbeteiligung“ sowie „Öffentlichkeitsbeteiligung“) vorgestellt und diskutiert.
- Anschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans entwickelt.
- Zum Schluss wird der kommunalen Wärmeplan finalisiert und durch den Stadtrat verabschiedet.
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Fürstenfeldbruck hätten also bis Mitte 2028 Zeit die KWP zu erstellen. Die Stadt möchte Ihnen als Bürger:innen und Unternehmen aber so schnell wie möglich Planungssicherheit verschaffen.
Die Kommunale Wärmeplanung unserer Stadt befindet sich derzeit im Stadium der Bestandsanalyse. Aktuell ist ein Abschluss der Wärmeplanung bis Frühjahr 2027 geplant.
Die Stadt Fürstenfeldbruck ist für die kommunale Wärmeplanung zuständig, die Projektleitung im Rathaus befindet sich bei der Klimaschutzbeauftragten Lucia Billeter. Zur Durchführung und konkreten Ausarbeitung wurde die con|energy consult GmbH beauftragt. Sie haben langjährige Erfahrung im Energiemarkt und der Energieberatung und sind Vorreiter bei der Erstellung von Wärmeplanungen.
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das ganze Stadtgebiet, inkl. der Dörfer. Innerhalb dieses Gebietes fließen alle Gebäude mit in die Analyse ein, die eine beliebige Art von Wärmeversorgung besitzen.
Die Bürger:innen werden grundsätzlich über alle Kanäle der Stadt Fürstenfeldbruck und auf unserer Webseite über den aktuellen Stand der Wärmeplanung informiert. Je nach Maßnahmen und Planung können Bürger:innen auch in andere Teile des Prozesses integriert werden.
Die kommunale Wärmeplanung bietet insbesondere Privatpersonen Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft. Bürger:innen können sich auf den entstandenen Wärmekarten ein Bild davon machen, welche Heizungsarten sich am besten in welchen Gebieten eignen. Wichtig ist, dass daraus keine Pflichten hervorgehen.
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert nur geeignete Gebiete für Nah- oder Fernwärmenetze. Die tatsächliche Eignung muss anschließend zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien festgestellt werden. Als letztes würde ein potenzieller Betreiber (z.B. die Stadtwerke Fürstenfeldbruck) ein Wärmenetz planen und, je nachdem wie viele Haushalte sich anschließen, bauen. Ein geeignetes Gebiet in der KWP bedeutet also nicht gleich, dass ein Wärmenetz in der Zukunft gebaut wird.
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten. Es handelt sich eher um eine Planungsgrundlage.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die so genannte 65-Prozent Regel fest. Sie besagt, dass alle neuen Heizungen ab Juli 2028 mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Wärmeplanung (WP) schafft planerisch Anknüpfungspunkte zur Erfüllung dieser 65-Prozent Regel.
Nach der Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden einzelne Gebiete eingehend durch potenzielle Netzbetreiber geprüft. Dies geschieht in sogenannten Machbarkeitsstudien und nimmt auch noch etwas Zeit in Anspruch.
Häufige Fragen zur Wärmeversorgung
Die aufgeführten Regelungen beziehen sich auf den aktuell geltenden Rechtsrahmen. Laut Bekanntmachung der Bundesregierung wird das GEG voraussichtlich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Der Referentenentwurf vom 05.05.2026 sieht unter anderem den Wegfall der 65-%-EE-Pflicht sowie die Einführung einer verpflichtenden Biotreppe vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen finden Sie hier: Energie-Experten.
Sobald sich offizielle gesetzliche Änderungen ergeben, werden die neuen Vorgaben auf dieser Seite aktualisiert und auch in die Wärmeplanung eingebracht.
Eine funktionierende Heizung muss nicht getauscht werden. Ab dem Jahr 2045 ist der Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Energieträgern verboten. Das GEG wird ab dem 01.07.2028 bei uns in Fürstenfeldbruck gelten. Wer danach seine Heizung tauscht, muss die 65-Prozent-Regel einhalten. Diese Regelung schützt Sie vor stark steigenden Kosten für fossile Energien in den kommenden Jahren. Außerdem gilt laut § 72 GEG folgendes:
- Fossile Heizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, sind verboten
- Fossile Heizungen, die ab 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden (Beispiel: Einbau 1995 à Tausch 2025)
In Neubauten müssen Eigentümer ab dem 01.01.2024 bei Einbau einer neuen Heizung die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie bereits erfüllen. Für alle anderen Eigentümer gilt die Pflicht erst beim Tausch der alten Heizung ab dem 01.07.2028. Bestehende Heizungen (Öl- oder Gasheizungen) dürfen bis zum 31.12.2044 weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden, wenn sie vor weniger als 30 Jahren eingebaut wurden. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden mindestens 30 % (in einigen Fällen sogar bis zu 70 %) der Kosten für einen Heizungstausch erstattet.
Verantwortlich für den Heizungswechsel sind die Eigentümer:innen.
Nein, nicht alle. Es ergibt jedoch in den meisten Fällen Sinn, um den Wärmeverbrauch zu senken. Bestandsgebäude, die zu alt sind oder einen zu hohen Wärmeverlust haben sollten in der Regel saniert werden. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten mit einem Energieberater.
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich jetzt noch nicht zuverlässig sagen. Bei Netzen mit einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien wird der Anschluss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aber mit mindestens 30 % gefördert.
Allgemeine Informationen zum Fernwärmenetzanschluss der Stadtwerke Fürstenfeldbruck finden Sie hier: https://www.stadtwerke-ffb.de/de/erzeugung/fernwaerme
Häufige Fragen zu gesetzlichen Vorgaben zu Energieträgern in Heizungen
Nein, eine funktionierende Heizungsanlage muss nicht ausgetauscht werden. Die bereits vorher gültigen GEG-Vorgaben bezüglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, greifen allerdings weiterhin (§ 72 GEG: Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen > hier zum Nachlesen).
Kaputte Heizungen können repariert werden. Falls das nicht mehr möglich ist, gilt in der Regel eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit können übergangsweise noch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist muss der geforderte prozentuale Anteil allerdings erfüllt werden, z. B. durch einen Fernwärmeanschluss. Für Gasetagenheizungen kann eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren gelten. Auch die Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz kann die Dauer der Übergangsfrist beeinflussen.
Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in Neubaugebieten ab dem 01.01.2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Im Bestand gilt die 65%- Regelung des GEG ab dem 30.06.2028.
Ja, der Einbau wird durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert und bis zu maximal 70 Prozent bezuschusst, einkommensunabhängig erhält man mindestens 30 Prozent. Bis 2028 gibt es zudem den „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der in den Folgejahren immer geringer wird. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
- FAQ-Seite zum Gebäudeenergiegesetz des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Übersichtsseite der KfW zur Heizungsförderung
Wenn Sie noch am Anfang ihres Projekts stehen und eine erste, allgemeine Einschätzung eines Energieberater benötigen, fördert dies die Stadt Fürstenfeldbruck mit kostenlosen Vor-Ort-Beratungen, gemeinsam mit der Energieagentur KLIMA³ und der Verbraucherzentrale: https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/pa_energieberatung-klimahochdrei.html
Der Einbau einer Gasheizung ist nicht verboten. Heizungen mit fossilen Energieträgern dürfen ab dem 01.01.2024 allerdings nur noch eingebaut werden, wenn man sich vorher einer verpflichtenden Beratung unterzogen hat. Dies dient zur Aufklärung und zum Schutz der Bürger, um vor steigenden Kosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu warnen und Alternativen aufzuzeigen.