Online-Beteiligung unter dem Stichwort “Crowdmapping”


Der Online-Dialog ist beendet! Vom 19. Juni bis zum 17. Juli konnten Sie an dieser Stelle Ihre Rückmeldungen zum Verkehr in Fürstenfeldbruck geben und mitteilen, wo der Verkehr gut läuft und wo in Ihrem Alltag Probleme auftauchen. Die Hinweise werden nun ausgewertet und die Ergebnisse fließen anschließend in den Verkehrsentwicklungsplan ein.

Sollten Sie auch außerhalb des Verfahrens konkrete Hinweise zu Gefahrenpunkten oder zum Verkehr in der Stadt haben, können Sie diese im Schadensmelder unter www.brucker- stadtgespraeche.de » eintragen.

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden über die Neuigkeiten im Verkehrsentwicklungsplan und bedanken uns für Ihre Mithilfe!

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    Thema: Fußverkehr
    Fürstenfeldbrucker Verkehrsentwicklungsplan Thema Radverkehr
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    Fürstenfeldbrucker Verkehrsentwicklungsplan Thema Sonstiges

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Erläuterungen des Verfassers:

Seit 1. Januar 2017 hat gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) derjenige, der ein Rad fährt, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass für Radfahrer die Lichtzeichen für zu Fuß gehende seit 1. Januar in keinem dieser Fälle gelten.
Ich rege daher dringend an, sämtliche Radverkehrsanlagen in Fürstenfeldbruck dahingehend zu überprüfen, ob die seit 1. Januar geltende Vorschrift berücksichtigt und auch umgesetzt worden ist. Insbesondere sollte geprüft werden, ob es tatsächlich beabsichtigt ist, das Radfahrer dort die Autofahrer-Ampel beachten sollen, wo bei der Ampel für Fußgänger in der Streuscheibe kein Fahrradsymbol auftaucht bzw. wo keine separate Fahrrad-Ampel existiert.

Straße/Stelle:

Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland

Kartenansicht:

Fürstenfeldbrucker-Verkehrsentwicklungsplan: