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    – Thema: Radverkehr –

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Thema:

Einschätzung des Verfassers
  • Das muss besser werden

Erläuterungen des Verfassers:

Seit 1. Januar 2017 hat gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) derjenige, der ein Rad fährt, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass für Radfahrer die Lichtzeichen für zu Fuß gehende seit 1. Januar in keinem dieser Fälle gelten. Diese Vorgabe ist in Fürstenfeldbruck jedoch bislang nicht überall umgesetzt worden. So ist an der Einmündung Augsburger Straße/Staatsstraße 2054 weiterhin kein Fahrradsymbol in der Streuscheiben der Fußgängerampeln vorhanden. Demnach müssten sich Radfahrer an den Ampeln des Fahrverkehrs orientieren. Absolut absurd, da für Radfahrer nicht einsehbar und durch Ampelpfeil-Regelungen lebensgefährlich.

Außerdem fehlt auf der östlichen Straßenseite das Verkehrsschild 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), welches dem Radfahrer vermittelt, dass er die linke Straßenseite befahren muss, um in das Brucker Zentrum zu gelangen. Oder aber der Radfahrer fährt hier demnach korrekt auf der Straße weiter.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die korrekt gesetzten Bildmarker im Stadtplan später nicht mehr an korrekter Stelle angezeigt werden.

Straße/Stelle:

48.187475, 11.249449

Kartenansicht:

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Fürstenfeldbrucker-Verkehrsentwicklungsplan: