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Thema:

Einschätzung des Verfassers:
  • Genereller Hinweis

Erläuterungen des Verfassers:

Verkehrsteilnehmer, die von der Schöngeisinger Straße Fahrtrichtung Sünden nach links in die Fürstenfelder Straße einbiegen wollen, müssen gemäß StVO den Gegenverkehr passieren lassen. Aber genau an dieser Stelle hat der Gegenverkehr, der aus seiner Sicht rechts abbiegt, an der kleinen Verkehrsinsel das Verkehrszeichen Nr. 205 (Vorfahrt gewähren). Ich rege daher an, für den links abbiegenden Verkehr von der Schöngeisinger Straße in die Fürstenfelder Straße an der Verkehrsinsel das Verkehrszeichen Nr. 301 (Vorfahrt) aufzustellen.

Straße/Stelle:

48.171299, 11.239761

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