Eintrag-Details

Thema:

Einschätzung des Verfassers:
  • Das muss besser werden
  • Genereller Hinweis

Erläuterungen des Verfassers:

Vor einigen Monaten schon hatte ich das Thema in einer "Facebook-Gruppe" diskutiert und mich darauf hin per E-Mail and das LRA gewandt. Es geht um die Geschindigkeit der Busse in der Fussgängerzone am Geschwister-Scholl-Platz. Bei der Einfahrt in den Fußgängerbereich beschleunigen diese in Höhe des Kinos/Kilic-Imbiss um dann am Ende des blauen Hauses wieder zu bremsen. Da auffiel, dass einige Busse den 3. (!) Gang erreichen, ist dies nicht mit Schrittgeschwindigkeit vereinbar. Bislang habe ich von Anzeigen abgesehen, wir haben jedoch per Lasermessgerät (nein, nicht geicht) Geschwindigkeiten über 50 km/h bei Bussen festgestellt. Regelmäßig liegt diese über 30 km/h. Erlaubt sind dort maximal 10 km/h. Man stelle sich nun vor, ein Kind läuft aus der Apotheke - kein abgesenkter Bordstein, keine visuelle Abgrenzung. Die Folgen könnten fatal sein. Die Geschwindigkeitsübertretung entspräche bei der 3-5 fachen erlaubten Geschwindigkeit somit 150-250 km/h im Stadtgebiet(!!!). Welche Strafen würden einen Autofahrer treffen, wenn er sich so unverantwortlich verhält!? Muss erst etwas passieren oder muss ich mich auf die "Lauer legen" und Anzeige erstatten, damit dem Einhalt geboten wird!?

Straße/Stelle:

Kurt-Huber-Ring 13, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland

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