Willkommen auf unserer Informationsseite zum Bürgerentscheid über die Zukunft der B2!
Die Bundesstraße 2 (B2) ist seit jeher ein zentraler Bestandteil unseres städtischen Lebens – sie verläuft direkt durch das Herz von Fürstenfeldbruck und über die denkmalgeschützte Amperbrücke. Viele von Ihnen erleben täglich, wie sehr diese Verkehrsführung das Leben und Miteinander in unserer Stadt prägt.
Mit dem Bürgerentscheid zur Zukunft der B2 am 18. Januar 2026 steht nun eine richtungsweisende Entscheidung an, die die Zukunft unserer Innenstadt nachhaltig prägen wird.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über alle relevanten Aspekte rund um die B2 und den Bürgerentscheid.
Ergebnis des Bürgerentscheids zur Zukunft der B2
Wie haben die Bruckerinnen und Brucker abgestimmt? Für die Verlegung der B2 aus dem Zentrum oder für deren Verbleib in der Innenstadt?
Hier gibt es die Ergebnisse.
Ihre schriftlichen Fragen zur Bürger-Infoveranstaltung vom 8. Januar 2026
Hier finden Sie die Antworten zu Ihren schriftlichen Fragen.
Aufzeichnung der Bürger-Infoveranstaltung vom 8. Januar 2026
Mit einem Klick auf das Symbol CC , werden die Untertitel eingeblendet.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenKartenvergleich: B2-Trasse heute und nach möglicher Umwidmung
Zeitplan bis zum Bürgerentscheid
Faktencheck
Gesagt wird ...
„Durch die Umwidmung muss die Stadt die marode Amperbrücke für viel (Steuer)Geld denkmalgerecht sanieren und für den Unterhalt aufkommen.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Mit der Umwidmung der B2 würde die Straßenbaulast auf die Stadt übergehen. Das bedeutet, die Stadt wäre künftig für den Unterhalt der Brücke zuständig. Gleichzeitig würde das Staatliche Bauamt Freising mit der neuen B2 den Unterhalt für drei Brücken (die Brücke beim Übergang von der Oskar-von-Miller-Straße in die Fürstenfelder Straße, die Brücke vor der Kreuzung Klosterstraße / Fürstenfelder Straße / Am Engelsberg und die Amperseebrücke) und einen insgesamt längeren Straßenabschnitt übernehmen. Da die Amperbrücke jedoch sanierungsbedürftig ist, wenn sie übergeben wird, übernimmt das Staatliche Bauamt Freising die Kosten für die Sanierung – und zwar bis zu dem Betrag, den ein kompletter Neubau kosten würde. Die aktuellen Gutachten zeigen, dass die Sanierung voraussichtlich günstiger ist als ein Neubau, dessen Kosten vom Staatlichen Bauamt Freising und von einem Gutachter auf etwa 3,5 bis 4 Millionen Euro geschätzt werden.
Auf den Punkt
Die Sanierung der Amperbrücke stellt keine finanzielle Belastung für die Stadt dar.
Gesagt wird ...
„Die Umwidmung der B2 führt zu einer Verdrängung des Verkehrs in andere Stadtteile sowie zu mehr Verkehr am Veranstaltungsforum.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Eine Umwidmung der B2 führt zu keiner Verkehrsverlagerung. Verkehrsprognosen des Staatlichen Bauamtes Freising zeigen: Durch die Umwidmung entsteht keine zusätzliche Verkehrsbelastung am Veranstaltungsforum oder ehemaligen Kloster sowie in anderen Stadtteilen. Die Schwerlastverkehr-Trasse verläuft seit Jahrzehnten dort und die Verkehrsströme bleiben unverändert. Im Wesentlichen handelt es sich im innerstädtischen Bereich um Ziel- und Quellverkehr, also Verbindungen zwischen den Stadtteilen und dem reinen innerstädtischen Verkehr. Auch im Westen und in den Wohngebieten rings um die Landsberger und/oder Rothschwaiger Straße ist kein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten, da die Straßenumwidmung nicht automatisch zu mehr Verkehr anderswo führt.
Auf den Punkt
Die Umwidmung der B2 führt nicht zu mehr Verkehr am Veranstaltungsforum oder am ehemaligen Kloster sowie in anderen Stadtteilen.
Gesagt wird ...
„Durch die Umwidmung verliert die Stadt die Option, dass sich der Bund an einer dritten Amper-Querung beteiligt.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Das Staatliche Bauamt hat den Fraktionen und dem Stadtrat mehrfach zugesichert, dass – unabhängig vom Verlauf der Trasse – die Möglichkeit besteht, bei einer realistischen dritten Amper-Querung jederzeit erneut beantragen zu können, dass die B2 dorthin verlegt wird. Diese Option bleibt also auch nach einer Umwidmung erhalten. Es handelt sich dabei um ein langfristiges Vorhaben, das vermutlich aber erst in mehreren Jahrzehnten realisierbar wäre. Bei einem Verbleib der B2 würde der Schwerlastverkehr noch Jahrzehnte durch die Innenstadt fahren.
Auf den Punkt
Die Option auf eine Beteiligung des Bundes an einer dritten Amper-Querung bleibt auch nach der Umwidmung der B2 bestehen.
Gesagt wird ...
„Auch bei einem Brückenneubau ist eine Tonnagebegrenzung möglich. Das hat das Bundesverkehrsministerium signalisiert. Zudem ist der Streckenverlauf ungeeignet für Schwerlastverkehr.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Die Verwaltung hat eine umfassende Ausarbeitung erarbeitet, die vom Staatlichen Bauamt Freising und der Polizei bestätigt wurde. Darin ist klargestellt, dass es verkehrsrechtlich nicht möglich ist, nach einem Brückenneubau den LKW-Verkehr durch eine Tonnagebegrenzung aus der Stadt herauszuhalten. Auch die Annahme, dass der LKW-Verkehr dann ohnehin nicht durch die Stadt fahren würde, ist nicht richtig, da die B2 in diesem Fall ohne Beschränkung komplett durch die Innenstadt geführt werden würde. Eine Umleitungsbeschilderung entlang der Oskar-von-Miller-Straße würde entfallen. Eine Längenbeschränkung ist zwar möglich, verhindert jedoch nicht den Schwerverkehr: Auch vergleichsweise kurze LKW können bis zu 40 Tonnen wiegen und die Strecke weiterhin nutzen. Außerdem wäre die Anordnung einer Längenbeschränkung unverhältnismäßig, da diese hauptsächlich Linienbusse betreffen würde. Diese müssten anschließend wieder vom Verbot befreit werden.
Auf den Punkt
Bei Brückenneubau keine Tonnagebegrenzung möglich – Schwerlastverkehr kann wieder durch die Innenstadt fahren.
Gesagt wird ...
„Mit dem Ratsbegehren will der Stadtrat die Bürgerinnen und Bürger verwirren.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Das Ratsbegehren dient der Transparenz. Es stellt die Position der überwiegenden Mehrheit des Stadtrats der Forderung des Bürgerbegehrens gegenüber, damit beide Alternativen gleichberechtigt zur Abstimmung stehen. So wird sichergestellt, dass am Ende eine klare, demokratisch legitimierte Entscheidung getroffen wird.
Auf den Punkt
Das Ratsbegehren schafft Klarheit – nicht Verwirrung.
Gesagt wird ...
„Durch die Umwidmung verbessert sich die Lebensqualität in der Innenstadt automatisch.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Allein durch die Umwidmung verbessert sich die Lebensqualität in der Innenstadt nicht automatisch. Die Umwidmung ist jedoch notwendig, sollten die Bürgerinnen und Bürger eine verkehrsberuhigtere Innenstadt in der Zukunft wünschen. Die Planungshoheit der Stadt ermöglicht, dass kein Schwerlastverkehr über 16 Tonnen die Innenstadt passieren kann. Der Stadtrat wird für die zukünftige Innenstadtgestaltung eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen, u.a. durch einen Bürgerrat. In einem Grundsatzbeschluss des Stadtrats wurde sogar festgelegt, dass die Durchführung einer Bürgerbeteiligung Grundvoraussetzung für die Umsetzung und Durchführung jeglicher, verkehrsbeeinflussender Maßnahmen ist.
Auf den Punkt
Die Umwidmung allein führt nicht zu einer verbesserten Lebensqualität.
Gesagt wird ...
„In ein paar Jahren muss die Brücke wieder saniert werden. Ein Neubau wäre nachhaltiger.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Die Amperbrücke ist denkmalgeschützt und seit Jahrzehnten für Fahrzeuge über 16 Tonnen gesperrt. Eine Sanierung würde den Bestand erhalten und ist technisch möglich. Das Sanierungskonzept sieht vor, die Fahrbahn so instand zu setzen, dass künftig kein höherer Aufwand für Unterhalt und Pflege entsteht als bei einem Neubau.
Auf den Punkt
Eine Sanierung entspricht in ihrem Unterhaltsaufwand einem Neubau.
Gesagt wird ...
„Das Stadtwappen muss bei einem Brückenabriss und Brückenneubau geändert werden.“
Fakt ist: Diese Behauptung ist falsch.
Das Stadtwappen ist ein historisches Symbol und nicht an die Amperbrücke gebunden. Es ist ein hoheitliches Symbol der Stadt und wird durch die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes geschützt und definiert (Art. 4 und 5 der Bayerischen Gemeindeordnung). Bauliche Veränderungen – wie Abriss oder Neubau einer Brücke – haben keinerlei Einfluss auf das Wappen.
Auf den Punkt
Das Stadtwappen muss nicht geändert werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen zum Projekthintergrund
- Eine Verlegung der B2 sichert den Status quo, nämlich dass der Schwerlastverkehr auch zukünftig aus der Innenstadt heraus bleibt und stattdessen über die Oskar-von-Miller-Straße über die Fürstenfelder Straße über die Äußere Schöngeisinger Straße führt.
- Außerdem kann die historische Amperbrücke, sobald aus der jetzigen B2 eine kommunale Straße geworden ist, denkmalgerecht saniert werden. Der historische Bau wird so bewahrt.
Eine überparteiliche Mehrheit aus BBV, SPD, Bündnis90/ die Grünen und DIE PARTEI spricht sich für die Umwidmung der B2 aus.
- Die Verlagerung der B2 ist für die Stadt Fürstenfeldbruck grundsätzlich kostenneutral. Das bedeutet: Egal, ob die B2 auf die Umfahrungsstrecke verlegt wird oder in der Innenstadt bleibt, die finanziellen Belastungen für die Stadt bleiben in etwa gleich. Zwar entstehen Kosten für die Instandhaltung und Sanierung der Straßen und der Amperbrücke, aber diese werden durch den Bund ausgeglichen – unabhängig davon, welche Trasse genutzt wird.
- Die Amperbrücke würde so saniert, dass keine häufigen und teuren Reparaturen mehr nötig sind. Durch den Tausch übernimmt die Stadt eine kürzere Strecke in den Unterhalt und gibt die längere ab.
- Es gibt keine Hinweise auf eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Stadt. Allerdings tragen beide Optionen gewisse Risiken, da die Kosten auf Basis einer Stichtagsbewertung geschätzt werden. Mit der Umwidmung gehen diese Risiken auf die Stadt über – das ist bei solchen Projekten üblich.
- Eine Umwidmung verändert die Zuständigkeiten und die Finanzierungen der Straße. In Fürstenfeldbruck bedeutet das: Die bisherige B2-Trasse im Straßenabschnitt Münchener Straße, Augsburger Straße und Hauptstraße wird von einer Bundesstraße zu einer kommunalen Straße und die Stadt bekommt die Planungshoheit inklusive der Verantwortung für die denkmalgeschützte Amperbrücke.
- Wird die B2 umgewidmet, ist die Stadt zukünftig für den Unterhalt dieser Straßenabschnitte der dann ehemaligen B2 zuständig – inklusive der Amperbrücke. Im Gegenzug übernimmt das Staatliche Bauamt für den Bund die Straßenzüge von der Oskar-von-Miller-Straße über die Fürstenfelder Straße über die Äußere Schöngeisinger Straße bis zum Anschluss an die B471.
- Ein zentraler Vorteil der Umwidmung liegt in der Vermeidung von Schwerlastverkehr über die Amperbrücke und damit in der Innenstadt. Das ermöglicht eine lebenswerte und attraktive Innenstadt, in der Gastronomie und Geschäfte gut angenommen werden. Wenn die Stadt entscheiden kann, wie die Straßen aussehen sollen, kann Sie besser auf die Bedürfnisse aller Brucker Bürgerinnen und Bürger eingehen. Zudem ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung zur städtischen Gestaltung geplant.
- Bei einer Sanierung durch die Stadt kann außerdem die Brücke für Fußgänger und Radfahrer weiterhin genutzt werden. Ein Neubau hätte eine temporäre Vollsperrung zur Folge.
- Derzeit verläuft die B2 mitten durch die Innenstadt und über die Amperbrücke.
- Die Bundesstraße soll künftig auf der bisherigen Schwerlast-Trasse über die Oskar-von-Miller-Straße, die Fürstenfelder- und die äußere Schöngeisinger Straße verlaufen.
- Nein, im Gegenteil: Die Stadt stellt sich bewusst der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger und vertraut auf deren Urteil. Der Stadtrat wurde zwar gewählt, um im Alltag Entscheidungen für die Stadt zu treffen, aber bei besonders wichtigen Fragen – wie der Zukunft der B2 – sieht die Gemeindeordnung ausdrücklich vor, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst das letzte Wort haben. Deshalb gibt es sowohl das Bürgerbegehren als auch den Bürgerentscheid. Diese demokratischen Instrumente sorgen dafür, dass nicht „hinter verschlossenen Türen“ entschieden wird, sondern offen und transparent. Die Stadt ist also keineswegs „zu feige“, sondern setzt ganz bewusst auf die Beteiligung und das Votum der Bürgerschaft.
Fragen zum neuen Verlauf der B2
Unabhängig von der Umstufung ist die Errichtung einer Ampelanlage an der Einmündung in die B471 geplant, um diesen Unfallschwerpunkt sicherer zu gestalten.
Nein. Eine Änderung der Bezeichnung einer Straße führt nicht zu einer Änderung des Verkehrsaufkommens. Auch bei zukünftigen Planungen wird darauf geachtet, dass es keine Erhöhung der Belastungen in Wohngebieten gibt.
Bevor über konkrete Maßnahmen wie Ampeln oder Überwege entschieden wird, muss zunächst geklärt werden, ob die Umwidmung der B2 überhaupt erfolgt. Diese Detailfragen sind jedoch sehr wichtig und werden im nächsten Schritt sorgfältig geprüft. Selbstverständlich wird die Stadt dafür sorgen, dass Schulwege auch künftig sicher sind – das hat höchste Priorität.
Zur Gestaltung der Innenstadt ist eine große Bürgerbeteiligung geplant. Die Innenstadt soll barrierefrei und damit für alle Menschen – auch mit Einschränkungen – gut zugänglich sein.
- Die Verlegung der B2 stellt sicher, dass auch künftig Schwertransporte über 16 Tonnen nicht durch die Innenstadt fahren. Allein diese Maßnahme bedeutet jedoch keine umfassende Verkehrsberuhigung. Sie verhindert vor allem ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Schwerlastverkehr in der Zukunft.
- Ob und wie die Innenstadt weiter verkehrsberuhigt wird, entscheidet sich in einem Bürgerbeteiligungsprozess. Der Stadtrat hat festgelegt, dass die Bürgerschaft aktiv in die Planung einbezogen wird – zum Beispiel durch Workshops, Infoveranstaltungen und Mitmachaktionen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die die Innenstadt attraktiver und sicherer machen. Nach der Umwidmung ist eine Bürgerbeteiligung zur Straßengestaltung geplant.
- Für die Stadt stellt die Reduktion der Belastungen durch den Verkehr ein wesentliches strategisches Ziel dar. Daher hat die Stadt einen Verkehrsentwicklungsplan beschlossen, der mit vielen Maßnahmen darauf abzielt, die Verkehrsbelastung auf allen Straßen im Stadtgebiet zu minimieren, insbesondere durch attraktive Angebote für Radverkehr und ÖPNV.
- Nach den gesetzlichen Anforderungen (16.BImSchV) wird ein Lärmschutz nur bei Bau oder wesentlicher Änderung an Straßen vorgeschrieben. Somit wird es keine verpflichtende Lärmschutzmaßnahmen geben.
- Beide Möglichkeiten sind vorstellbar. Das Staatliche Bauamt plant jedoch ohne Einbindung der Stadt keine baulichen Änderungen an dieser Trasse, damit kein Verkehr verlagert wird. Wenn sich herausstellen sollte, dass solche Maßnahmen der Reduzierung einer Verkehrsbelastung dienen, ausreichend leistungsfähig wären und in einem angemessenen Nutzen-Kosten-Verhältnis stehen, könnten diese umgesetzt werden.
Die Umstufung führt zu keinen höheren Verkehrsmengen in diesem Bereich. Bereits jetzt führt der Schwerlastverkehr genau am Kloster vorbei. Daher sollte es langfristig das Ziel der Stadt sein, mit einer dritten Amperquerung auch diesen Bereich zu entlasten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich eindeutig für die Verlegung der B2 ausgesprochen.
- Kurzfristig steht keine alternative Route zur Verfügung. Langfristig könnten zusätzliche Trassen geprüft werden. Allerdings zeichnet sich neben einer dritten Amperquerung keine weitere Option ab, die eine wesentliche Entlastung für die Stadt bringen würde.
Fragen zur Amperbrücke
Die Amperbrücke ist ein echtes Wahrzeichen Fürstenfeldbrucks. Sie verbindet seit Jahrhunderten die Stadtteile und prägte die Entwicklung des Ortes. Die heutige Brücke wurde 1909 als moderne Stahlbetonkonstruktion im Jugendstil gebaut und steht unter Denkmalschutz. Ihre künstlerische und architektonische Qualität macht sie einzigartig – und seit über 100 Jahren ist sie ein Stück Stadtgeschichte, das im Wappen erhalten bleiben soll.
Derzeit führt die B2 durch die Innenstadt und somit über die Amperbrücke. Die 1909 erbaute Brücke steht unter Denkmalschutz und unterliegt einer Traglastbeschränkung aufgrund ihres schlechten Bauwerkzustands. Das bedeutet, dass derzeit Schwertransporte über 16 Tonnen nicht über die Amperbrücke fahren dürfen, sondern über den Stadtrand umgeleitet werden.
- Sollte die B2 nicht in eine kommunale Straße umgewidmet werden, sondern weiterhin als Bundesstraße bestehen, muss ein Neubau nach Auskunft des Staatlichen Bauamts Freising den uneingeschränkten Gemeingebrauch ermöglichen. Das bedeutet, eine Beschränkung des Schwerlastverkehrs in der Innenstadt – wie sie derzeit gilt – wäre nicht mehr durchsetzbar. Sobald die aktuelle Einschränkung des Gemeingebrauchs entfällt, die derzeit durch den baulichen Zustand der Amperbrücke gegeben ist, müssten nach Angaben des Staatlichen Bauamts alle Verkehrsarten wieder auf der B2 zugelassen werden – einschließlich 40-Tonner. Da das Bauamt sofort in das Planfeststellungsverfahren einsteigt sind weitere Beschränkungen bis zum Neubau möglich.
- Das Staatliche Bauamt Freising geht davon aus, dass es zu einer teilweisen Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der jetzigen Umfahrungsroute in die Innenstadt kommen wird, sobald die Amperbrücke ohne Tonnagebeschränkung neu gebaut ist.
In diesem Fall würde die Straßenbaulast an die Stadt übergehen. Das heißt, dass auch die Stadt für den Unterhalt zuständig ist. Da die Brücke sanierungsbedürftig ist, wenn sie übergeben wird, werden die Kosten für die Sanierung der Stadt durch den Bund erstattet. Laut Gutachten eines externen Experten liegen die Kosten voraussichtlich unter den geschätzten Kosten für einen Neubau in Höhe von 3,5 bis 4 Millionen Euro.
- Die Verlagerung der B2 stellt sicher, dass die Stadt selbst über die Zukunft der Amperbrücke und der Gestaltung ihrer Innenstadt entscheiden kann. Heute ist die Innenstadt bereits vom Schwerlastverkehr entlastet – das soll auch in Zukunft so bleiben. Ohne Umwidmung hätte die Stadt keine Gestaltungshoheit und könnte nicht festlegen, wie die Brücke und die heutige B2 genutzt werden.
- Zudem sind die Planungen für die Sanierung von Seiten der Stadt abgeschlossen, wodurch die Sanierung schneller umgesetzt werden kann als der Neubau. Für letzte wäre ein B-Planverfahren notwendig. Außerdem könnten Fußgänger und Radfahrer eine Seite der Brücke auch während der Sanierungsarbeiten nutzen. Der Neubau hätte eine Vollsperrung der Brücke zur Folge.
- Mit der Verlagerung erlangt die Stadt die Kontrolle und kann die Entlastung dauerhaft sichern. So bleibt Fürstenfeldbruck eine attraktive, sichere und lebenswerte Innenstadt für alle Bürgerinnen und Bürger.
- Ja, aber die Stadt Fürstenfeldbruck will einen Abriss vermeiden. Ein Abriss der Brücke wird auch durch das Landesamt für Denkmalpflege entschieden abgelehnt. Es würde nicht nur das historische Wahrzeichen verschwinden, sondern auch eine bayernweit einmalige Konstruktion unwiederbringlich zerstört werden. Ein möglicher Neubau, der die historische Gestalt nachbildet, kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden.
- Sollte die B2 jedoch nicht umgewidmet werden, sondern weiterhin als Bundesstraße bestehen, muss ein Neubau nach Auskunft des Staatlichen Bauamts den uneingeschränkten Gemeingebrauch ermöglichen. Das bedeutet, eine Beschränkung des Schwerlastverkehrs in der Innenstadt – wie sie derzeit gilt – wäre nicht mehr durchsetzbar und die Brücke müsste abgerissen und neu gebaut werden.
Nein. Eine dritte Amperquerung ist unabhängig von der Umwidmung der B2 möglich.
Eine neue Brücke würde den Schwerlastverkehr über die Amperbrücke lassen. Auch wenn in diesem Bereich breitere Fuß- und Radwege möglich sind, stellt dies für die Innenstadt insgesamt eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit dar. In den unmittelbaren Anschlussbereichen vor und nach der Brücke steht auch zukünftig nur eine beschränkte Straßenraumbreite zur Unterbringung von Kfz-, Rad- und Fußverkehr zur Verfügung.
Fragen zum Verkehr
Alle nachfolgenden Angaben basieren auf dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus den Jahren 2017 bis 2021. Die Verkehrsströme in Fürstenfeldbruck werden vor allem durch die hohe Auslastung der Hauptstraße bestimmt. Laut VEP aus den Jahren 2017 bis 2021 wurden etwa 19.000 Fahrten pro Tag auf der Hauptstraße gezählt. Ein großer Teil des Verkehrs auf der Hauptstraße entsteht jedoch durch Fahrten, die ihren Start oder ihr Ziel in der Stadt haben, etwa durch Berufspendlerinnen und -pendler, Einkäufe oder Schulwege. Diese Form des Verkehrs wird Ziel- und Quellverkehr genannt.
Laut VEP wird der Verkehr in Fürstenfeldbruck vor allem durch Fahrten verursacht, die ihren Start oder ihr Ziel innerhalb der Stadt haben. Das gilt sowohl für den Alltagsverkehr der Einwohnerinnen und Einwohner als auch für Besucherinnen und Besucher. Diese hohe Auslastung führt bereits heute dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer bei Staus alternative Routen wählen und etwa über Emmering oder die Oskar-von-Miller-Straße fahren. Moderne Navigationssysteme verstärken dieses Verhalten, da sie automatisch die jeweils schnellste Route vorschlagen. Entscheidend für die Routenwahl ist daher meist die Fahrtzeit und nicht, ob eine Straße formell als Bundesstraße eingestuft ist.
Etwa ein Viertel des täglichen Verkehrsaufkommens in Fürstenfeldbruck (rund 4.000 Fahrten) entfällt laut VEP auf den sogenannten Durchgangsverkehr – also auf Fahrzeuge, die die Stadt lediglich passieren. Der überwiegende Teil des Durchgangsverkehrs stammt aus der näheren Region, zum Beispiel aus Fahrten zwischen Mammendorf und München.
Laut VEP fahren täglich rund 1.500 Fahrzeuge in Nord-Süd-Richtung durch Fürstenfeldbruck, also zwischen der B2 im Süden und der St2054 im Norden. Zusätzlich entfallen etwa 13 % des Verkehrs auf der Hauptstraße (ca. 2.500 Fahrten pro Tag) auf Fahrten zwischen den beiden B2-Abschnitten westlich und südlich der Stadt.
Durch eine reine Umstufung der B2 sind keine signifikanten Änderungen der Verkehrsströme in Fürstenfeldbruck zu erwarten.
Nein, die reine Umstufung ist nicht gleichzusetzen mit der Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Solche Maßnahmen müssten im Rahmen von Detailuntersuchungen hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirkungen geprüft werden.
Fragen zur Stadtentwicklung
Seit vielen Jahren haben wir immer wieder zu verschiedenen Themen der Stadtentwicklung in Bruck gearbeitet. Eine Verlegung der B2 kann die Innenstadt dauerhaft vom Durchgangsverkehr entlasten und damit auch Lärm, Geschwindigkeit und Abgase heraushalten. Die Entwidmung der Bundesstraße eröffnet der Stadt deutlich bessere Chancen, die Aufenthaltsqualität zu steigern, zusätzliche Events in der Innenstadt zu ermöglichen und die Querungsmöglichkeiten im Innenstadtbereich zu verbessern. Es ergeben sich zudem mehr Möglichkeiten, die Innenstadt für Bewohnende und Touristen sowie für Geschäfte und Gastronomie attraktiver zu machen. Für die Innenstadtentwicklung bestehen aus unserer Sicht keine Risiken durch die Verlagerung.
Neben anderen Untersuchungen zeigt auch unsere „Deutschlandstudie Innenstadt“, dass immer weniger Menschen und – vor allem allein – zum Einkaufen in die Innenstädte kommen. Gründe dafür sind unter anderem der Online-Handel und eine generelle Kaufzurückhaltung. Befragungen zu aktuellen Trends zeigen, dass die Aufenthaltsqualität und attraktive Gastronomiebereiche immer wichtiger werden, wenn Innenstädte attraktiv bleiben wollen. Öffentliche Räume sollten so gestaltet sein, dass sie Treffpunkte ermöglichen und auch bei steigenden Temperaturen im Sommer attraktiv und klimaangepasst sind. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebot immer weniger wird, weil die Zahl der Kunden abnimmt.
Wie Innenstädte bundesweit hat auch die Brucker Innenstadt mit den genannten Herausforderungen zu kämpfen. Unter anderem mit der Neugestaltung des südlichen Viehmarktplatzes konnte die Aufenthaltsqualität und die Möglichkeit für Veranstaltungen und Events in der Innenstadt schon verbessert werden. Trotzdem ist die Innenstadt noch stark durch die Bundesstraße geprägt. Die Verlagerung der B2 ermöglicht der Stadt viel mehr Möglichkeiten, den Bereich attraktiver zu gestalten und besser zu nutzen, als es bei einem Verbleib der Bundesstraße möglich wäre. Es ist geplant, gemeinsam mit der Bevölkerung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Untersuchungen, dass eine Verlagerung nicht mit wesentlichen Eingriffen in Landschaft und Natur oder neuen verkehrlichen Belastungen für andere Stadtbereiche verbunden sind.
Die Amperbrücke ist ein zentrales Nadelöhr im Verkehrsnetz und zugleich ein prägendes Element in Bruck. Ihre Funktion geht über den Autoverkehr hinaus, da sie wichtige Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr sowie für das Stadtbild herstellt. Durch die Sanierung inklusive der Verlegung der B2 anstatt eines Neubaus der Brücke, kann der Schwerlastverkehr dauerhaft aus der Innenstadt herausgehalten werden. Auch ergeben sich mit der gleichzeitigen Verlagerung der Bundesstraße größere und bessere Chancen für die Stadt, den Innenstadtbereich gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern attraktiver und schöner zu gestalten. Darüber hinaus würde die Sanierung der Brücke, anders als bei einem Neubau, eine identitätsstiftende Kontinuität am Amperufer bewahren – Wasser in der Stadt, ein hervorzuhebendes Potenzial für Aufenthalt und Erleben.
Fragen zum Bürgerentscheid
- Der Bürgerentscheid kommt zustande, weil es zwei gegensätzliche Positionen zur Verlegung der B2 gibt. Die Bürgerinitiative lehnt die formale Verlegung der B2 auf die Lkw-Umfahrungsroute ab und hat ein Bürgerbegehren erfolgreich initiiert. Ihr Ziel ist es, die bisherige Trasse als Bundesstraße beizubehalten.
- Eine Stadtratsmehrheit hingegen unterstützt die Verlegung und will diese Entscheidung durch ein Ratsbegehren absichern. Damit soll die Mehrheit im Stadtrat auch durch die Bevölkerung demokratisch bestätigt werden.
- Die Stadt stellt dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegen, um ihre eigene Position klar zur Abstimmung zu bringen. Das Bürgerbegehren will die B2-Verlagerung verhindern – die Stadt hält diese Verlagerung aber für entscheidend, damit sie die Hoheit über die Straße bekommt und den Schwerlastverkehr aus der Innenstadt fernhalten kann.
- Mit dem Ratsbegehren können die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Forderung der Initiative abstimmen, sondern auch über die von der Mehrheit des Stadtrats favorisierte Lösung, die der Stadtrat mehrheitlich unterstützt. So wird sichergestellt, dass beide Sichtweisen gleichberechtigt zur Wahl stehen und am Ende eine klare Entscheidung getroffen wird.
- Die Fragestellung im Ratsbegehren lautet: „Sind Sie dafür, dass die B2 aus der Innenstadt auf die jetzige LKW-Umfahrung (Oskar-von-Miller-Str., Fürstenfelder Str., Äußere Schöngeisinger Str.) verlegt wird und die Stadt dazu eine Umwidmungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt abschließt, um so die Innenstadt dauerhaft vom Schwerlastverkehr zu entlasten und um die Gestaltungshoheit für die gesamte Innenstadt, einschließlich Amperbrücke, zu erhalten?“
- Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Fürstenfeldbruck alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Umwidmung der kommunalen Straßen Oskar-von-Miller-Straße. Fürstenfelder Straße und Äußere Schöngeisinger Straße in eine Bundesstraße zu verhindern und damit zukünftig keine kommunalen Finanzmittel für die Sanierung der Amperbrücke in der Innenstadt aufwendet?“
- Die Fragestellung der Stichfrage lautet: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbaren Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beatwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“
- Die Antwortmöglichkeiten lauten: „B2 raus aus der Innenstadt“ für Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und „Verbleib der B2 – keine Umwidmung städtischer Straßen“ für Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)
- Die beiden Fragestellungen beziehen sich auf das Bürgerbegehren einerseits und das Ratsbegehren andererseits. Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer
miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet, folgt die Stichfrage: „Welche Entscheidung soll dann gelen?“. Die Antwortmöglichkeiten lauten: „B2 raus aus der Innenstadt“ für den Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und „Verbleib der B2 – keine Umwidmung städtischer Straßen“ für Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren).
Auch 2014 gab es bereits eine Unterschriften-Aktion zur Amperbrücke. Um was ging es damals? Hat das etwas mit dem jetzigen Bürgerentscheid zu tun?
Fragen zur BI
Die Bürgerinitiative „Verbleib B2 – Nein zur Umwidmung städtischer Straßen“ ist ein Zusammenschluss aus Fürstenfeldbruckerinnen und Fürstenfeldbruckern. Verantwortlich für das Bürgerbegehren sind laut Website Claus-Peter Bahner, Christine Kantor, Eugen Sollinger, Markus Droth, Wolfgang Hoffmann, Ilona Grießhammer.
Die Bürgerinitiative lehnt die Verlagerung der B2 ab. Sie befürchten eine zu hohe finanzielle Belastung der Stadt, wenn diese die Sanierung selbst bezahlt. Außerdem befürchten sie eine höhere Verkehrsbelastung im Brucker Westen sowie eine höhere Abgas- und Lärmbelastung entlang der neuen Trasse. Zudem behauptet die BI, mit der Umwidmung der B2 würde sich die Stadt die Möglichkeit einer dritten Amperquerung verbauen. Das ist jedoch nicht richtig. Die Möglichkeit einer dritten Amperquerung ist unabhängig von der Umwidmung der B2.
Die Bürgerinitiative möchte mit einem Bürgerentscheid die geplante Umwidmung der B2 verhindern. Dafür hat sie ein Bürgerbegehren gestartet und Unterschriften gesammelt. Benötigt waren 1907 Unterschriften – am Ende kamen 2218, davon 2084 gültige Unterschriften zusammen, die inzwischen übergeben wurden.
Fragen zu Hendricks & Schwartz
Hendricks & Schwartz ist ein Dienstleister, der sich auf Dialog, Bürgerbeteiligung und Akzeptanzkommunikation spezialisiert hat und sich seit zwei Jahrzehnten mit diesen Themen bei Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekten beschäftigt. Mit Büros in München, Frankfurt und Berlin gehört es zu den großen Büros in Deutschland. Es arbeitet sowohl für private Vorhabenträger als auch für Kommunen und die öffentliche Hand.
Das Büro Hendricks & Schwartz wurde von der Stadt Fürstenfeldbruck beauftragt, um die Stadt im Rahmen der Kommunikation zur Zukunft der B2 zu unterstützen.
Sie haben weitere Fragen zur Zukunft der B2?
Bitte schreiben Sie uns. Wir antworten Ihnen gerne.
Hintergrundinformationen und Experteninterviews
Plakate Infomarkt /
Bürger-Infoveranstaltung 08.01.2026
- Stadtplan Fürstenfeldbruck
- Zeitstrahl: Vom Beschluss zur Abstimmung
- Ratsbegehren vs. Bürgerbegehren
- Erläuterung Musterstimmzettel
- Stimmzettel für die Bürgerentscheide
- Faktencheck
- Übersicht der Zusammensetzung des monetären Ausgleichs zur Umstufungsvereinbarung der B2
- Erläuterung zur Finanzierung
- Übersicht Gesamtverkehr Stadt Fürstenfeldbruck
- Übersicht Durchgangsverkehre Stadt Fürstenfeldbruck
Aktuelles und Mitmachen
Social Media
Pressemitteilungen
- Großes Interesse an der Informationsveranstaltung zur Zukunft der B2
- Informationen zur Verlegung der B2 in Fürstenfeldbruck, Bürgerentscheid am 18. Januar 2026
- Stadtrat ebnet Weg für Bürgerentscheid zur Zukunft der B2 am 18. Januar 2026
- Stadt Fürstenfeldbruck informiert zur möglichen Verlegung der B2
- Wichtige Informationen zur B2-Verlegung
- Stadt Fürstenfeldbruck und Staatliches Bauamt Freising vereinbaren weiteres Vorgehen für Verlegung der B2 in Fürstenfeldbruck