Am Standort wird eine Vielzahl an sozialer Infrastruktur entstehen. Dazu gehören beispielsweise soziale Einrichtungen, Räume für Vereine und Sport.
Zu diesem Zweck sollen die vorhandenen denkmalgeschützten Sportanlagen, Außen-Sportflächen sowie die Schwimm- und Sporthalle weiter betrieben werden.
- Die Sportanlagen sollen zur Befriedigung städtischer Bedürfnisse langfristig etabliert werden.
- Mögliche Lärmauswirkungen gilt es in der städtebaulichen Gesamtkonzeption zu berücksichtigen.
Auch soll ein breites Angebot von Bildungs-, Gemeinbedarfs- und sozialen Einrichtungen sowie Freizeit- und kulturellen Angeboten für alle Altersgruppen mitgeplant werden.Aus diesem Grund wird auch die Errichtung von Kindergärten und -krippen, einer Grundschule, eines Bürgerhauses sowie eines Pflegewohnheims unverbindlich mitgeplant. Gegebenenfalls können diese Überlegungen noch um weitere Einrichtungen des Gemeinbedarfs ergänzt werden (z. B. Gymnasium, Fakultät).
Bei dem Angebot für die Naherholung werden folgende Aspekte berücksichtigt und als Planungsziele definiert:
- Naturschutz-Anforderungen und Naherholungsflächen in Einklang bringen und Synergien nutzen.
- Mit Ausnahme besonders geschützter Naturflächen sollen die Grünflächen des Fliegerhorst-Geländes für alle Bürger*innen zugänglich gemacht werden.
- Die zugänglichen Außenbereiche sollen verträglich, attraktiv und qualitätsvoll gestaltet werden.
- Eine weitere Bepflanzung durch Stadtbaumarten soll unter Berücksichtigung des Klimawandels erfolgen. Diese sollen beständig gegenüber Hitze und Schädlingen und sowohl schattenspendend als auch nicht allergieauslösend sein.
- Die unterschiedlichen Naherholungsflächen werden durch Wegeverbindungen vernetzt. Dabei liegt der Fokus klar auf Fußgänger*innen und Radfahrer:innen.